News
Aktuelle Kurzinfos – Recht
& Wirtschaft in Polen
in Zusammenarbeit
mit CASTON
20.12.2010 |
Etatkürzungen treffen den Strassenbau Das polnische
Ministerium für Infrastruktur plant, die Mittel für des Ausbau von Strassen erheblich
zu kürzen. Dies wird zur Aufhebung von schon laufenden Ausschreibungsverfahren
führen. Die Kürzungen werden vor allem einzelne Schnellstraßenabschnitte („S“
– Droga Ekspresowa) betreffen. |
24.09.2010 |
Neuer
gesetzlicher Feiertag Das polnische Parlament hat beschlossen, den „Dreikönigstag“ als
neuen gesetzlichen Feiertag ab dem 1. Januar 2011 einzuführen. |
01.02.2010 |
Beschaffungswesen
in Polen Durch zwei wichtige Änderungen des polnischen Gesetzes über
die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die am 22.12.2009 bzw. am 29.01.2010
in Kraft traten, wurde das Ausschreibungsrecht in Polen wesentlich
modifiziert. Zweck der Gesetzesänderungen soll insbesondere eine Straffung
des Vergabeverfahrens sein. |
26.05.2009 |
Durch eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches werden der Begriff der Berufkrankheit definiert und Bestimmungen zur Regelung des Meldeverfahrens aufgenommen.
Arbeitgeber werden alle Arbeitsunfälle mit Angabe der Ursachen und Umstände
protokollieren und die Unterlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren
aufbewahren müssen. Verdachtsfälle von Berufskrankheiten werden für den
Arbeitgeber meldepflichtig. Das Gesetz wurde vom polnischen Parlament bereits
verabschiedet, die entsprechende Verordnung wird noch bearbeitet. |
30.04.2009 |
Fünf Jahre nach dem EU-Beitritt Polens ist seit dem 1.5.2009 der genehmigungsfreier Erwerb von Wohn-häusern
und Hausgrundstücken für EU-Bürger möglich. Bisher war nur
der Kauf von Wohnungen genehmigungsfrei möglich. Damit ist es nicht mehr
erforderlich, dass bereits vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages die
Genehmigung des polnischen Innenministeriums für den Kauf des sog.
"zweiten Hauses" vorliegen muss. Die bisher für den Erwerb von
landwirtschaftlichen und Forstgrundstücken geltenden Beschränkungen bleiben
bis zum 1.5.2016 fortbestehen. |
5.4.2009 |
Nach Angaben des
polnischen Amtes für Statistik (GUS) sind derzeit 10,9% der Polen im
arbeitsfähigen Alter ohne Beschäftigung. Demgegenüber beträgt die Arbeitslosenquote laut Eurostat 7,4% - dabei sind nur Personen berücksichtigt,
die aktiv eine Beschäftigung suchen. Personen in illegalen
Arbeitsverhältnissen werden hier als Beschäftigte angesehen. Nach einer
Prognose der polnischen Regierung könnte die Arbeitslosigkeit bis Ende 2009
auf ca. 12,5% steigen. |
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20.12.2008 |
Seit
dem 15.12.2008 betragen die gesetzlichen
Zinsen in Polen 13% (statt bisher 11,5%). |
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30.07.2007 |
Das Gesetz vom 27. Juli 2007 regelt die Einreise und Aufenthaltsbedingungen von EU-Bürgern neu. Der Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen für die Dauer von
bis zu 3 Monaten muß nicht angezeigt werden. Soweit die im Gesetz genannten
Gründe für einen Aufenthalt in Polen vorliegen (Beschäftigungsverhältnis,
Studium u. a.) bedarf ein EU-Bürger keiner Aufenthaltserlaubnis. Erforderlich
ist aber eine Registrierung dieses Aufenthaltes. Ein entsprechender Antrag
auf Registrierung ist persönlich, spätestens am nächsten Tag nach Ablauf der
3-monatigen Frist … EU-Bürger, die einen ununterbrochenen Aufenthalt in Polen über
einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen, können ein ständiges Aufenthaltsrecht
erlangen. Der Aufenthalt gilt als nicht unterbrochen, wenn die
Unterbrechungen im Jahr insgesamt die Dauer von 6 Monaten nicht übersteigen.
Unter bestimmten Bedingungen kann ein ständiges Aufenthaltsrecht bereits vor
Ablauf eines 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthaltes erlangt werden, z.B.
wenn sich Arbeitnehmer oder Unternehmer bereits 3 Jahre in Polen
ununterbrochenen aufgehalten haben, anschließend in einem anderen EU-Staat
tätig sind und wenigstens einmal pro Woche nach Polen zurückkehren. |