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Aktuelle Kurzinfos – Recht & Wirtschaft in Polen

in Zusammenarbeit mit CASTON

 

20.12.2010

Etatkürzungen treffen den Strassenbau

Das polnische Ministerium für Infrastruktur plant, die Mittel für des Ausbau von Strassen erheblich zu kürzen. Dies wird zur Aufhebung von schon laufenden Ausschreibungsverfahren führen. Die Kürzungen werden vor allem einzelne Schnellstraßenabschnitte („S“ – Droga Ekspresowa) betreffen.

 

24.09.2010

Neuer gesetzlicher Feiertag

Das polnische Parlament hat beschlossen, den „Dreikönigstag“ als neuen gesetzlichen Feiertag ab dem 1. Januar 2011 einzuführen.

 

01.02.2010

Beschaffungswesen in Polen

Durch zwei wichtige Änderungen des polnischen Gesetzes über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die am 22.12.2009 bzw. am 29.01.2010 in Kraft traten, wurde das Ausschreibungsrecht in Polen wesentlich modifiziert. Zweck der Gesetzesänderungen soll insbesondere eine Straffung des Vergabeverfahrens sein.

 

26.05.2009

Durch eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches werden der Begriff der Berufkrankheit definiert und Bestimmungen zur Regelung des Meldeverfahrens aufgenommen. Arbeitgeber werden alle Arbeitsunfälle mit Angabe der Ursachen und Umstände protokollieren und die Unterlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren müssen. Verdachtsfälle von Berufskrankheiten werden für den Arbeitgeber meldepflichtig. Das Gesetz wurde vom polnischen Parlament bereits verabschiedet, die entsprechende Verordnung wird noch bearbeitet.

 

30.04.2009

Fünf Jahre nach dem EU-Beitritt Polens ist seit dem 1.5.2009 der genehmigungsfreier Erwerb von Wohn-häusern und Hausgrundstücken für EU-Bürger möglich. Bisher war nur der Kauf von Wohnungen genehmigungsfrei möglich. Damit ist es nicht mehr erforderlich, dass bereits vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages die Genehmigung des polnischen Innenministeriums für den Kauf des sog. "zweiten Hauses" vorliegen muss. Die bisher für den Erwerb von landwirtschaftlichen und Forstgrundstücken geltenden Beschränkungen bleiben bis zum 1.5.2016 fortbestehen.

 

5.4.2009

Nach Angaben des polnischen Amtes für Statistik (GUS) sind derzeit 10,9% der Polen im arbeitsfähigen Alter ohne Beschäftigung. Demgegenüber beträgt die Arbeitslosenquote laut Eurostat 7,4% - dabei sind nur Personen berücksichtigt, die aktiv eine Beschäftigung suchen. Personen in illegalen Arbeitsverhältnissen werden hier als Beschäftigte angesehen. Nach einer Prognose der polnischen Regierung könnte die Arbeitslosigkeit bis Ende 2009 auf ca. 12,5% steigen.

 

20.12.2008

Seit dem 15.12.2008 betragen die gesetzlichen Zinsen in Polen 13% (statt bisher 11,5%).

 

30.07.2007

Das Gesetz vom 27. Juli 2007 regelt die Einreise und Aufenthaltsbedingungen von EU-Bürgern neu. Der Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen für die Dauer von bis zu 3 Monaten muß nicht angezeigt werden. Soweit die im Gesetz genannten Gründe für einen Aufenthalt in Polen vorliegen (Beschäftigungsverhältnis, Studium u. a.) bedarf ein EU-Bürger keiner Aufenthaltserlaubnis. Erforderlich ist aber eine Registrierung dieses Aufenthaltes. Ein entsprechender Antrag auf Registrierung ist persönlich, spätestens am nächsten Tag nach Ablauf der 3-monatigen Frist …

EU-Bürger, die einen ununterbrochenen Aufenthalt in Polen über einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen, können ein ständiges Aufenthaltsrecht erlangen. Der Aufenthalt gilt als nicht unterbrochen, wenn die Unterbrechungen im Jahr insgesamt die Dauer von 6 Monaten nicht übersteigen. Unter bestimmten Bedingungen kann ein ständiges Aufenthaltsrecht bereits vor Ablauf eines 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthaltes erlangt werden, z.B. wenn sich Arbeitnehmer oder Unternehmer bereits 3 Jahre in Polen ununterbrochenen aufgehalten haben, anschließend in einem anderen EU-Staat tätig sind und wenigstens einmal pro Woche nach Polen zurückkehren.